Liebe Vereinsmitglieder und Nutzer:innen unserer Sportangebote,
Corona hat uns leider nach wie vor fest im Griff und leider kommen nun auch wieder verstärkte Einschränkungen in vielen Lebensbereichen auf uns zu – und somit auch im Sport.
Wie sind nun konkret die Auswirkungen auf unseren Sportbetrieb im Verein:
Generell gilt nach wie vor die Abstandspflicht von 1,5 m sowie eine Maskenpflicht AUSSEN, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können sowie INNEN IMMER in allen Sport- und Nebenräumen, lediglich bei der Ausübung des Sports selbst kann die Maske abgelegt werden.
Bis zum 24.11.21 gilt:
Seit dem 11.11.21 gilt in Hessen für Sport in Hallen (also auch in allen von uns genutzten Sporthallen) eine verschärfte 3G-Regel (3G+).
Das bedeutet, dass INNEN Sport nur für Geimpfte (damit sind immer doppelt Geimpfte gemeint), Genesene oder Getestete möglich ist – wobei nun aber ausschließlich höchstens 48 Stunden alte PCR-Tests gemeint sind, einfache Antigen-Schnelltests, wie sie in den meisten Testcentern angeboten werden, sind nicht mehr ausreichend!
Ausgenommen von der PCR-Test-Vorgabe sind nur
- Kinder unter 6 Jahren sowie noch nicht eingeschulte Kinder (sie benötigen keinen Nachweis),
- Kinder und Jugendliche von 6 – 18 Jahren (hier genügt das Vorlegen des Schul-Testheftes)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (nachzuweisen durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis, hier genügt ein Antigen-Schnelltest)
Ab dem 25.11.21 gilt: (zunächst bis zum 23.12.21)
Die Vorgaben richten sich nach der in Hessen gültigen Hospitalisierungsrate (liegt bei 4,8 in Hessen am 21.11.21)
Entsprechend gilt bei einer Hospitalisierungsrate > 3 bis 6:
Es gilt in Hessen für Sport in Innenräumen (also auch in allen von uns genutzten Sporthallen) die 2G-Regel!
Das bedeutet, dass INNEN Sport nur für Geimpfte und Genesene möglich ist und dass es wieder Pflicht wird, seine Anwesenheit zu dokumentieren, dass die Einhaltung der Zugangskontrollen durch Behörden konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert wird und dass bei Zuwiderhandlung hohe Bußgelder drohen!
Ausgenommen von dieser 2G-Regel sind nur
- Kinder unter 6 Jahren sowie noch nicht eingeschulte Kinder (sie benötigen keinen Nachweis),
- Kinder und Jugendliche von 6 – 18 Jahren (hier genügt das Vorlegen des Schul-Testheftes)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (nachzuweisen durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis, hier genügt ein Antigen-Schnelltest)
Achtung: sollte die Hospitalisierungsrate auf > 6 steigen:
Dann gilt in Hessen für Sport in Innenräumen die 2G+-Regel!
Das bedeutet dann, dass INNEN auch Geimpfte und Genesene einen max. 24 Stunden alten Negativ-Test vorlegen müssen (hier reicht ein Antigen-Schnelltest) und es wieder Pflicht wird, seine Anwesenheit zu dokumentieren, dass die Einhaltung der Zugangskontrollen durch Behörden konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert wird und dass bei Zuwiderhandlung hohe Bußgelder drohen!
Ausgenommen von dieser 2G+-Regel sind die gleichen Personengruppen wie oben.
Bleibt gesund
Andreas Marz
(1. Vorsitzender TSG Eddersheim)